Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden im 1. Quartal 2016 nicht abgesenkt

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.12.2015

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 nicht gekürzt werden. Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.419 Megawatt mehr als 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt sogar ansteigt.

Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate Dezember 2014 bis November 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten. Die Ermittlung der neuen Fördersätze für Windenergie an Land und Biomasse, gültig ab dem 1. Juli 2016, steht diesen Monat nicht an.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

EEG-Vergütungssätze für PV-Anlagen

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die der Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.

Förderung für Fotovoltaikanlagen in Cent/kWh mit Degression und Rundung bei Inbetriebnahme nach dem 01.08.2014:

Erlösobergrenze Cent/kWh – Marktprämienmodell (bis 31.12.2015 ab 500kWp verpflichtend):
Inbetriebnahme Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen bis 10 MWp und Anlagen auf Freiflächen (bei einer Inbetriebnahme vor dem 01.09.2015) bis 10 MWp
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp
ab 01.08.2014 * 13,15 12,80 11,49 9,23
Degression ** 0,50%
ab 01.09.2014 13,084250 12,736000 11,432550 9,183850
Rundung 13,08 12,74 11,43 9,18
Degression *** 0,25%
ab 01.10.2014 13,051539 12,704160 11,403969 9,160890
Rundung 13,05 12,70 11,40 9,16
Degression *** 0,25%
ab 01.11.2014 13,018911 12,672400 11,375459 9,137988
Rundung 13,02 12,67 11,38 9,14
Degression *** 0,25%
ab 01.12.2014 12,986363 12,640719 11,347020 9,115143
Rundung 12,99 12,64 11,35 9,12
Degression *** 0,25%
ab 01.01.2015 12,953897 12,609117 11,318653 9,092355
Rundung 12,95 12,61 11,32 9,09
Degression *** 0,25%
ab 01.02.2015 12,921513 12,577594 11,290356 9,069624
Rundung 12,92 12,58 11,29 9,07
Degression *** 0,25%
ab 01.03.2015 12,889209 12,546150 11,262130 9,046950
Rundung 12,89 12,55 11,26 9,05
Degression *** 0,25%
ab 01.04.2015 12,856986 12,514785 11,233975 9,024333
Rundung 12,86 12,51 11,23 9,02
Degression *** 0,25%
ab 01.05.2015 12,824843 12,483498 11,205890 9,001772
Rundung 12,82 12,48 11,21 9,00
Degression *** 0,25%
ab 01.06.2015 12,792781 12,452289 11,177875 8,979268
Rundung 12,79 12,45 11,18 8,98
Degression *** 0,25%
ab 01.07.2015 12,760799 12,421158 11,149930 8,956820
Rundung 12,76 12,42 11,15 8,96
Degression *** 0,25%
ab 01.08.2015 12,728897 12,390105 11,122055 8,934428
Rundung 12,73 12,39 11,12 8,93
Degression *** 0,25%
ab 01.09.2015 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.10.2015 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.11.2015 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.12.2015 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Erlösobergrenze Cent/kWh – Marktprämienmodell (seit 01.01.2016 ab 100kWp verpflichtend):
Inbetriebnahme Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen bis 10 MWp
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp
Degression *** 0,00%
ab 01.01.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.02.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.03.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.04.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.05.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.06.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.07.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.08.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.09.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.10.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.11.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
Degression *** 0,00%
ab 01.12.2016 12,697075 12,359130 11,094250 8,912091
Rundung 12,70 12,36 11,09 8,91
*) Anzulegende Werte nach § 51 Abs. 2 EEG 2014
**) Basisdegression 0,5 % nach § 31 Abs. 2 EEG 2014
***) Degressionsberechnung nach § 31 EEG 2014
Vergütungssätze Cent/kWh – Feste Einspeisevergütung (Kleinanlagen bis 31.12.2015 bis einschl. 500 kWp):
Inbetriebnahme Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Anlagen auf Freiflächen (mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.09.2015) bis 500 kWp
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 500 kWp
ab 01.08.2014 * 12,75 12,40 11,09 8,83
Degression ** 0,50%
ab 01.09.2014 12,686250 12,338000 11,034550 8,785850
Rundung 12,69 12,34 11,03 8,79
Degression *** 0,25%
ab 01.10.2014 12,654534 12,307155 11,006964 8,763885
Rundung 12,65 12,31 11,01 8,76
Degression *** 0,25%
ab 01.11.2014 12,622898 12,276387 10,979446 8,741976
Rundung 12,62 12,28 10,98 8,74
Degression *** 0,25%
ab 01.12.2014 12,591341 12,245696 10,951998 8,720121
Rundung 12,59 12,25 10,95 8,72
Degression *** 0,25%
ab 01.01.2015 12,559862 12,215082 10,924618 8,698320
Rundung 12,56 12,22 10,92 8,70
Degression *** 0,25%
ab 01.02.2015 12,528463 12,184544 10,897306 8,676575
Rundung 12,53 12,18 10,90 8,68
Degression *** 0,25%
ab 01.03.2015 12,497142 12,154083 10,870063 8,654883
Rundung 12,50 12,15 10,87 8,65
Degression *** 0,25%
ab 01.04.2015 12,465899 12,123698 10,842888 8,633246
Rundung 12,47 12,12 10,84 8,63
Degression *** 0,25%
ab 01.05.2015 12,434734 12,093388 10,815780 8,611663
Rundung 12,43 12,09 10,82 8,61
Degression *** 0,25%
ab 01.06.2015 12,403647 12,063155 10,788741 8,590134
Rundung 12,40 12,06 10,79 8,59
Degression *** 0,25%
ab 01.07.2015 12,372638 12,032997 10,761769 8,568658
Rundung 12,37 12,03 10,76 8,57
Degression *** 0,25%
ab 01.08.2015 12,341706 12,002915 10,734865 8,547237
Rundung 12,34 12,00 10,73 8,55
Degression *** 0,25%
ab 01.09.2015 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.10.2015 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.11.2015 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.12.2015 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Vergütungssätze Cent/kWh – Feste Einspeisevergütung (Kleinanlagen seit 01.01.2016 bis einschl. 100 kWp):
Inbetriebnahme Anlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich bis 100 kWp
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp
Degression *** 0,00%
ab 01.01.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.02.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.03.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.04.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.05.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.06.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.07.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.08.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.09.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.10.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.11.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
Degression *** 0,00%
ab 01.12.2016 12,310852 11,972907 10,708028 8,525869
Rundung 12,31 11,97 10,71 8,53
*) Anzulegende Werte nach § 51 Abs. 2 EEG 2014 abzüglich Managementaufwand von 0,4 Cent/kWh nach § 37 Abs. 3 EEG 2014
**) Basisdegression 0,5 % nach § 31 Abs. 2 EEG 2014
***) Degressionsberechnung nach § 31 EEG 2014

 

Bestimmung der Förderssätze für Fotovoltaikanlagen § 31 EEG 2014 für die Kalendermonate Oktober 2016, November 2016 und Dezember 2016

1. Neu installierte Leistung geförderter PV-Anlagen:

Monat Leistung (kWp)
September 2015* 121.279
Oktober 2015* 80.025
November 2015* 69.503
Dezember 2015* 143.545
Januar 2016* 81.752
Februar 2016* 50.461
März 2016* 77.847
April 2016* 82.772
Mai 2016* 99.972
Juni 2016* 119.095
Juli 2016* 81.621
August 2016* 88.154
Summe 1.096.026

 

(Stand der Datenbasis 15.09.2016)

* angepasster Wert aufgrund später Korrekturmeldungen (durchschnittliche Veränderung = 0,97 Prozent)

 2. Zubaukorridor nach § 31 Abs.1 EEG: 2.400 bis 2.600 MW pro Kalenderjahr

Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt unter dem Zubaukorridor. Die monatliche Absenkung nach § 31 Abs. 4 Nr. 1 EEG beträgt daher 0 Prozent jeweils zum 1. Oktober 2016, 1. November 2016 und 1. Dezember 2016.

Quelle und weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen  sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Steuerliche Betrachtungen

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Steuern Photovoltaik

Was ist nach der Installation der Anlage zu veranlassen?
Wer seinen Strom dauerhaft gegen Bezahlung ins öffentliche Stromnetz einspeist, gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer und muss die Aufnahme seiner Tätigkeit mit einem amtlich vorgeschriebenen Formular dem Finanzamt anzeigen.

Was muss bei der Umsatzsteuer beachtet werden?
Die Einnahmen (Umsätze) aus einer Photovoltaikanlage unterliegen der Umsatzsteuer.

Option zur Regelbesteuerung
Übt der Betreiber der Photovoltaikanlage daneben keine andere unternehmerische (umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit aus, wird die Umsatzsteuer grundsätzlich nur erhoben, wenn der vorausssichtliche Umsatz im laufenden Jahr 17.500,00€ übersteigt (Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz).

Es wird im Allgemeinen jedoch empfohlen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die sog. Regelbesteuerung zu wählen. Dann wird das Finanzamt die Umsatzsteuer, die der Verkäufer der Photovoltaikanlage in Rechnung gestellt hat, ab Vorsteuer wieder erstatten. Dadurch ergibt sich in der Finanzierung der Anlage eine erhebliche Zinsersparnis.

Umsatzsteuervoranmeldungen
Im Kalenderjahr der Betriebsaufnahme und im folgenden Kalenderjahr muss monatlich (bis zum 10. Tag des Folgemonats) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Ab dem dritten Jahr ist der Anmeldezeitraum in der Regel das Kalendervierteljahr. Wer schon bisher zur Umsatzsteuer veranlagt wurde, gibt seine Anmeldungen wie bisher ab.

Umsatzsteuererklärung
Nach Ablauf des Jahres ist zusätzlich immer eine (zusammenfassende) Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Was ist bei der Einkommenssteuer zu beachten?

Anfangsverluste nutzen
Ergeben sich aus der Photovoltaikanlage in den Anfangsjahren Verluste, so können diese steuerlich berücksichtigt werden. Über die Verrechnung mit anderen positiven Einkünften können so richtig Steuern gespart werden. Allgemein wird empfohlen, diese Steuerersparnisse zur außerplanmäßigen Tilgungen anzusparen. Mit der dadurch verbesserten laufenden Liquidität bleibt man auch für schlechtere Tage gewappnet.

Anlage EÜR der Steuererklärung
Bei Erlösen von bis zu 17.500,00 € pro Jahr darf die Gewinnermittlung formlos auf einem Blatt Papier gemacht werden. Erst bei höheren Erlösen verlangt das Finanzamt eine schematische Gewinnermittlung über das Formular EÜR. Der über das Jahr erwirtschaftete Gewinn wird in Zeile 4 des Steuerformulars „Anlage GSE“ zur Steuererklärung eingetragen. Eine Gewerbesteuererklärung verlangt das Finanzamt erst, wenn der Jahresgewinn über 24.500,00 € beträgt.

Solaranlage – Abschreibung
Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der technischen Nutzungsdauer, das heißt, wie lange das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann (AfA Tabelle). Die technische Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre – über einen Zeitraum von 20 Jahren können jährlich 5 % abgeschrieben werden. Zusätzlich zu diesen Abschreibungen können private Stromunternehmer im Jahr der Inberiebnahme oder in den folgenden 4 Jahren auch noch eine Sonderabschreibung von 20% der Anschaffungskosten vornehmen. Die Sonderabschreibung gilt nicht nur zeitanteilig sondern in voller Höhe.

Vorliegende Informationen sind nur Hinweise und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. (Stand: 01.05.2008)

Photovoltaik – Lexikon

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Photovoltaik – Lexikon

A

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A

Abschreibung von Solaranlagen
Bei der linearen Abschreibung setzt man über einen Zeitraum von 20 Jahren, jährlich 5% der Anschaffungskosten an.
Die degressive Abschreibung sieht vor, im ersten Jahr nach der Anschaffung 20%, maximal aber das Doppelte des linearen Abschreibungsbetrages abgesetzt werden kann. In den nächsten Jahren wird der Prozentsatz beibehalten, der jeweilige Restbetrag (Anlagenwert) sinkt, so dass auch der Abschreibungsbetrag sinkt. Ab dem Jahr, in dem der Abschreibungswert in der Höhe des linearen Wertes angekommen ist, bleibt dieser über die Laufzeit konstant, da sich die Beträge sonst zu stark verringern würden.
Welche Abschreibungsform gewählt wird, muss im Einzelfall entschieden werden.

Absorption
Wird die Intensität von Licht beim Durchgang durch ein Material abgeschwächt, spricht man von Absorption.

Akku / Akkumulator für Solaranlagen
Ein Akkumulator oder kurz Akku genannt dient als Zwischenspeichermedium für den produzierten Solarstrom. Für die Solarbranche werden bzw. wurden häufig Nickel-Cadmium-Akkus eingesetzt. Jedoch finden immer mehr, umweltfreundliche Nickel-Metallhydrid- und Nickelhydrid-Akkus ihren Einsatz. Die meisten Akkus für Solaranlagen haben eine Spannung von 1,2 Volt, zum Teil werden auch Autobatterien mit einer Spannung von 12 Volt eingesetzt.

Amorphe Solarzelle
Die Solarzelle aus amorphen Silizium wird mit Hilfe der Dünnschichttechnik hergestellt.

Amortisationszeit
Die Amortisationszeit ist die Zeit, in der eine Photovoltaikanlage durch Stromerzeugung die Investitionskosten wieder einspielt. Die Amortisationszeit ist abhängig von der Einspeisevergütung, den Investitionskosten, der Art der Anlagenfinanzierung, sowie dem Jahresenergieertrag der Anlage. Nicht zu verwechseln mit der Energierücklaufzeit.

Aufdachmontage
Bei dieser Montageart werden Profile oberhalb der Dacheindeckung montiert, um darauf die Solarmodule zu befestigen. übliche Montageart

Azimutwinkel
– wichtig für den Ertrag einer Photovoltaikanlage ist die Ausrichtung nach Süden. Wer auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage installiert, ist daran interessiert, möglichst hohe Erträge mit der Photovoltaikanlage zu erzielen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der sog. Azimutwinkel. Dieser gibt an, wie groß die Abweichung der Photovoltaik – Module im Bezug zur Ost-West-Ausrichtung von der Südausrichtung ist. Sind die Photovoltaikmodule genau gen Süden ausgerichtet, beträgt der Azimutwinkel 0 Grad. Wenn die Ausrichtung mehr gen West geht, bekommt der Azimutwinkel ein positives Vorzeichen. Tendiert die Ausrichtung mehr gen Ost, wird das Vorzeichen des Azimutwinkels negativ. Beipiel: Ausrichtung der Photovoltaikmodule genau gen West entspricht +90 Grad und eine Ausrichtung genau gen Ost entspricht -90 Grad.

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B

Baugenehmigung für Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen
In der Regel sind Solaranlagen nicht baugenehmigungspflichtig. Dies liegt vor allem daran, dass Solaranlagen im Baugesetzbuch bisher keine Beachtung fanden. Da Solaranlagen jedoch meistens auf dem Dach oder z.T. auch an Fassaden und Balkonen installiert werden und somit das äußere Erscheinungsblid von Gebäuden verändern, kann es zu Problemen mit der Baubehörde kommen. In jedem Fall empfiehlt es sich vor der Installation einer Solaranlage mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Häufig kommt es zu Konflikten mit Denkmalgeschützten Gebäuden, da ihnen und ihrerm Erscheinungsbild besondere Beachtung geschenkt wird. Wer eine Baugenehmigung für eine Solaranlage an einem unter Denkmalschutz stehenden Haus beantragt hat in den meisten Fällen eher schlechte Karten.

Belastbarkeit von Modulen
Solarmodule werden im Rahmen ihrer Zertifizierung gemäß IEC 61215 harten standadisierten Belastungstest unterworfen, um sicherzustellen, dass sie Hagel und Schneelasten standhalten können:
Hageltest: Simulierter Aufprall von Hagelkörnern mit 25 mm Durchmesser
Lasten: Statische Belastung der Vorder- und Rückseite mit 2400 Pa und Frontbelastung (z.B. Schnee) mit 5400 Pa

Mit welchen Wartungsarbeiten und Betriebskosten muss der zukünftige Photovoltaikanlagen- Betreiber rechnen? Bis auf einige Ausnahmen arbeiten Photovoltaikanlagen weitestgehend wartungsfrei. Dieser Aspekt wirkt sich daher auch positiv auf den Geldbeutel aus, da die Kosten für Wartung und Betrieb sehr gering sind. Um jedoch zu gewährleisten, dass die Anlage stets reibungslos funktioniert und um einer Störung der Solarstromanlage möglichst vorzubeugen, sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Die optimale Wartung und Pflege erfährt die Photovoltaikanlage durch einen Fachhandwerker für Photovoltaik, der in der Regel einen Wartungsvertrag mit dem Anlagenbetreiber abschließt. Ein Aspekt der sich negativ auf den Ertrag einer Photovoltaikanlage auswirken kann, ist die Verunreinigung. Kleine bis mittlere Verunreinigungen wie Staub, werden in der Regel durch Regen und Schnee beseitigt. Größere Verschmutzungen wie Moos, Vogelkot und Blattlaub sollten möglichst rasch manuell entfernt werden.

Der Bezugszähler
Als Bezugszähler, wird das Gerät bzw. Instrument bezeichnet, das den Verbrauch von elektrischer Energie misst. Die Einheit, in der der Bezugszähler misst, wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Die Bypassdiode – Schutz vor Zerstörung der Solarzellen
Photovoltaik- Module, die aus bestimmten Gründen keinen Solarstrom erzeugen, weil sich z.B. Schmutz und Dreck abgelagert haben, oder weil die Solarmodule durch ein Hindernis verschattet werden, sind der Gefahr einer starken Erhitzung ausgesetzt. Eine nicht fuktionierende Solarzelle, bei der der von den anderen Solarmodulen erzeugte Solarstrom hindurchfließt, kann sich sehr stark erhitzen, was bis zur Zerstörung eben diese führen kann. Diesen Effekt bezeichnet man in Fachkreisen als Hot-Spot-Effekt. Um einzelne Solarzellen bzw. die Solarmodule vor diesem Effekt zu schützen, wird eine sog. Bypassdiode in der Schaltung integriert. Diese Bypassdiode sorgt dafür, dass der erzeugte Strom an den defekten Solarzellen vorbeigeleitet wird und diese somit vor der Zerstörung geschützt sind. Die Anzahl der in einem Photovoltaik- bzw. Solarmodul vorhandenen Bypassdioden kann je nach Anzahl der in dem Modul vorhandenen Solarzellen variieren. In den meisten Modulen sind jedoch maximal vier Bypassdioden vorhanden.

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C

CO2 Abkürzung für Kohlendioxid, Schadstoff, der bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht. Mit einer Solarstromanlage wird schon innerhalb weniger Jahre mehr CO2 eingespart als für die Produktion von Solarmodulen benötigt wird.

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D

Dünnschichtsolarzelle
Bezeichnung für dünne Solarzellen, deren Herstellungsprozess, die Dünnschichttechnik ohne Wafer auskommt.

Dünnschichttechnik
Bezeichnung für die Herstellungstechnik dünner Solarzellen, die direkt auf ein kostengünstiges Trägermaterial (Glas, Metallfolie, Plastikfolie) abgeschieden werden. Vorteile der Dünnschichttechnik sind Material- und Energieeinsparungen beim industriellen Herstellungsprozess, die einfache Dotierbarkeit und die Möglichkeit, großflächige Solarzellen zu produzieren.

Durchschnittlicher Stromverbrauch
Der durchschnittliche Jahresstromverbrauch eines Haushaltes richtet sich in jedem privaten Haushalt nach dessen Größe:

Anzahl der Persoenen im Haushalt Stromverbrauch in kWh/Jahr
1 Person ca. 1.600 kWh
2 Personen ca. 2.800 kWh
3 Personen ca. 3.900 kWh
4 Personen ca. 5.300 kWh

Der Stromverbrauch verdoppelt sich keineswegs bei jeder weiteren Person, die mit in diesem Haushalt lebt. Dies ist darauf zurück zu führen, dass beispielsweise Licht und Haushalts-Geräte, die Strom verbrauchen (Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine) gemeinsam genutzt werden. Trotzdem steigt der Stromverbrauch natürlich mit jeder weiteren Person leicht an, da z.B. mehr gespült und gewaschen werden muss.

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E

EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Regelt die Einspeisevergütung regenerativer Energiequellen, z.B. Windkraft, Biomasse, Wasserkraft und auch Photovoltaik

Einspeisevergütung
Der örtliche Stromversorger ist verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom abzunehmen und nach dem aktuellen Satz zu vergüten. Für in 2007 aufdachmontierte Solarstromanlagen bis 30 kWp Leistung beträgt die Einspeisevergütung 49,1 Cent/kWh für 20 Jahre. In 2008 sinkt die Einspeisevergütung auf 46,75 Cent /kWh.

Einspeisevertrag
Vom Stromnetzbetreiber wird nach der Fertigmeldung des Elektroinstallateurs ein Vertragsangebot zugesandt. Das EEG garantiert Ihnen die Stromabnahme zu dem gesetzlichen Mindestpreis. Der schriftliche Vertrag sollte klare und eindeutige Formulierungen enthalten. Insbesondere die Leistungszeit und die Zahlungsfälligkeit spielen eine wichtige Rolle. Weitere wichtige Details für den Vertrag:
Der Schuldner muss richtig benannt sein.
Vertragliche Leistungen und der Preis müssen eindeutig ausgewiesen sein. Der Anlagenbetreiber muss also die Zahl der eingespeisten Kilowattstunden und den Preis aufführen.
Sofern es sich um eine mehrwertsteuerliche Leistung handelt, muss dies in der Rechnung vermerkt und der Betrag der Mehrwertsteuer separat genannt sein.

Energiedach
Besondere Montageart, bei der rahmenlose Module in einem Profilsystem eingelegt werden. Die so entstandene Fläche ersetzt die Standard-Dacheindeckung. Besonders geeignet ist das System für Neubauten oder Dachsanierungen.

Erdung
Die Erdung einer PV-Anlage ist nur bei Anlagen mit Wechselrichtern ohne Trafo zwingend notwendig. Alle anderen Anlagen mit Trafowechselrichtern benötigen keine Erdung des Gestells. Die Erdung kann an den Gebäudeblitzableiter oder an den vorhandenen Ringanker (Potenzialausgleichsband) erfolgen.

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F

Flachdachmontage
Montageart für Solarstrommodule, bei der die Module mittels Winkel- oder Teleskopkonstruktionen auf Flachdächern installiert werden.

Fotovoltaik
Fotovoltaik (alte Rechtschreibung Photovoltaik). Die PV-Technik in den Zellen beruht auf dem sog. lichtelektrischen Effekt. Auf den Halbleiter trifft ein Lichtstrahl auf und ruft einen Elektronenfluss hervor.

Fotovoltaikanlage
In einer Photovoltaikanlage (kurz PV-Anlage) bzw. Fotovoltaikanlage, auch Solarstromanlage, findet die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie statt. Mit diesem Gebiet der Energiewandlung beschäftigt sich die Fotovoltaik.
Eine Fotovoltaikanlage besteht aus mehreren Komponenten. Der Generator empfängt und wandelt die Lichtenergie und elektrische Energie in Form von Gleichstrom um. Als Empfänger dient entweder die Solarzelle direkt oder aber ein optisches System. Die Solarzelle dient in jedem Fall als Wandler der Strahlungsenergie durch Ausnutzung des photovoltaischen Effekts. Aufgrund der sehr geringen, pro Solarzelle entstehenden elektrischen Spannung werden Solarzellen zu Solarmodulen zusammengestellt. Für einen Generator werden ein oder mehrere Module benötigt. Die Energie wird nun über Kabel dem System zugeführt. Sie kann entweder gespeichert (Inselanlage) oder aber in ein elektrisches Netz, zum Beispiel dem öffentlichen Stromnetz eingespeist werden. Abhängig von der Verwendung der Energie besteht der weitere Teil der PV-Anlage aus verschiedenen Komponenten. Die einzelnen Komponenten einer PV-Anlage müssen entsprechend des vorliegenden Lastprofils der elektrischen Verbraucher und der jeweils notwendigen Energiespeicher oder der Netzgegebenheiten exakt aufeinander ausgelegt sein, um einen maximalen Energieertrag zu gewährleisten.

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G

Globalstrahlung
Bezeichnet die auf eine horizontale Fläche auf die Erde treffende Sonneneinstrahlung. Sie setzt sich zusammen aus der direkten, diffusen und reflektierten Strahlung.

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I

Inselanlage
Die erzeugte Energie wird in Batterien zwischengespeichert und danach verbraucht. Diese Anlagen sind nicht an das Stromnetz angeschlossen.

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J

Jahreserträge
Von Anfang März bis Ende Oktober kann man ca. mit 85% des Jahresertrages rechnen. Die Monate November bis Februar machen sich nur mit 15% bemerkbar. Wenn die Installation bis zum Frühjahr erfolgt, kann man also die Sommerphase noch ausnützen. Denn das Jahr der Inbetriebnahme zählt beim EEG nicht zu den 20 Jahren.

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K

kWh
Abkürzung für Kilowattstunde. Eine kWh enspricht 1.000 Watt über den Zeitraum einer Stunde.

kWp
kW=kiloWatt, das p bedeutet „peak“ als Spitzenleistung. Das „p“ zeigt aber nicht die Spitzenleistung sondern die Nennleistung nach Standard-Testbedingungen (STC).

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M

Modul
Bezeichnung für eine elektrisch anschlussfähige Einheit aus mehrern Solarzellen, mit Witterungsschutz (Glas), Einbettung und Rahmung.

Modulausrichtung
Zur effektiven Nutzung der Sonnenstrahlung werden die Module so ausgerichtet, dass die solare Ernte möglichst groß ausfallen kann. Hierbei spielen neben dem Einfallswinkel der Sonne auch der Azimutwinkel und der Neigungswinkel der Module eine Rolle. Der Azimutwinkel gibt an, wie viel Grad die Modulflächen von der exakten Südausrichtung abweichen.
Der Neigungswinkel betrifft die Abweichung von der Horizontalen. Untersuchungen belegen, dass Solaranlagen mit einem Azimutwinkel von etwa 0° und einem Neigungswinkel um 30° optimal ausgerichtet sind. Doch kleinere Abweichungen sind nicht unbedingt problematisch. Bei der Orientierung nach Südost oder Südwest können noch immer rund 95% der möglichen Ernte eingefahren werden.

Modultypen
monokristallin, polykristallin, amorph

Modulverschmutzung
Auch die Verschmutzung der Module durch Staub und Vogelkot hat einen negativen Einfluss auf den Ertrag der PV-Anlage. Durch einen etwas steileren Anstellwinkel der Module kann man der Verschmutzung etwas entgegenwirken. Es hat sich gezeigt, dass die Selbstreinigung durch Niederschlag unter 10° Neigung gegen Null geht.

Monokristallin
Silizium, das als Einkristall gezogen gezogen wurde. Die Kristallstruktur im Inneren ist absolut homogen, was durch die gleichmäßige Außenfärbung erkennbar wird.

MW
Abkürzung für Mega Watt. Mit diesem Wert wird die Leistung von Solaranlagen gemessen.
1 MW=1.000.000 Watt

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N

Netzbetreiber
Er besitzt das Stromnetz und verteilt, d.h. liefert den Strom. Als Stromverteiler ist er nach dem EEG derjenige, der die Vergütung zu zahlen hat. Wenn Sie einen vom Netzbetreiber abweichenden Stromanbieter haben, verlangt der Netzbetreiber von diesem Stromanbieter wiederum EEG-Beträge. Somit können die Stromanbieter sich finanziell nicht den regenerativen Energien entziehen.

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P

Photovoltaik
Ein physikalischer Effekt lässt eine Spannung in einer aus zwei elektrischen Polen bestehenden Halbleiterplatte entstehen. Angeschlossen an einen Verbraucher fließt ein Strom. Photo (griech.) = photos: das Licht; Volt=Einheit für die elektrische Spannung (Spannung durch Licht)

Polykristallin
Kristallstruktur von Silizium, in der mehrere Kristalle im Guss erstarren. Erkennbar sind polykristalline Zellen durch die sichtbaren Korngrenzen, es entsteht ein „Metal-Flake-Effekt“.

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S

Silizium
Der Rohstoff Silizium wird für die Herstellung von Solarzellen verwendet. Silizium ist das zweithäufigste Element der Erdkruste.

Sonnenstunden
Anzahl der Stunden pro Jahr, in denen die Sonnenstrahlung auf die Erdoberfläche fällt, ohne durch Wolken verschattet zu werden.

STC (Standard Test Conditions)
Die Standard-Testbedingungen sind die Bedingungen, bei der die Strom- und Spannungskennwerte eines Moduls/einer Zelle gemessen und und auf dem Modul-Datenblatt angegeben werden. STC=1.000W/m2, 25° Zelltemperatur, Sonnenspektrum AM=1,5.

v

Verschattung der Solarmodule einer Photovoltaik Anlage
Sobald ein Photovoltaik Modul bzw. der Solargenerator teilweise beschattet wird, hat dies eine enorme Auswirkung auf den Ertrag der Photovoltaikanlage. Für die Umwandlung des Sonnenlichts in Solarstrom sollte schon bei der Planung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fokus auf umliegende Bäume, Häuser oder z.B. auch Dachgauben gelegt werden, um zu sehen, in wie fern diese einen Schatten auf die Solarmodule werfen. Aus diesem Grund sollten die Solarmodule möglichst nie verschattet werden. Viele Hersteller planen die Solaranlage so, dass keine oder nur unvermeidbare Verschattungen auftreten.

TIPP! Da der Ertrag der Photovoltaikanlage der wichtigste Punkt überhaupt ist, sollte besonderer Wert auf die Verschattung gelegt werden, damit das edle Silizium ungehindert seien Dienst erledigen kann.

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W

Wafer
Gesägte Siliziumscheibe, Rohling für die Erstellung einer Solarzelle.

Wechselrichter
Komplexes, elektronisches Bauteil, das Gleich- in Wechselstrom umformt. Wird in der Solarstromtechnik zur Netzeinspeisung benötigt.

Wertschöpfungskette, solare
Die solare Wertschöpfungskette bezeichnet die Stufen vom Sand/Rohsilizium bis zum fertigen Solarmodul.

Wirkungsgrad Modul/Zelle
Der Wirkungsgrad eines Moduls/einer Zelle ist definiert als Leistung pro Fläche. Der Wirkungsgrad sagt aber nichts aus über die Erträge eines Moduls/einer Zelle.

Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit einer Solarstromanlage berechnet sich aus den Kosten der Anlage und den Einspeisevergütungen. Bei einer Dachneigung von 30° und Südausrichtung hat sich die Anlage durchschnittlich in 12-14 Jahren bezahlt gemacht.

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Z

Zelle
Photovoltaikzellen werden aus Wafern hergestellt. Diese sind das Hauptelement für die Erstellung von Photovoltaikmodulen.

Über

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Über

solarstrombauer

 

Seit dem 7. November 2006 bin ich mit meiner Photovoltaikanlage am Netz und ernte den erzeugten Strom als

solarstrombauer

(Einspeiser)

und speise ihn vollständig ins öffentliche Netz ein. Bei einer Dachneigung von 32° und einer Ausrichtung von 100% nach Süden rechne ich bei den gegebenen Bedingungen mit einem durchschnittlichen Solarertrag von 850,8 kWh pro Jahr und kWp installierter Leistung.

 

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