Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken wieder im August 2018

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Zubau von Photovoltaik-Anlagen oberhalb des Ausbaupfads

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.07.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Oktober 2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 Prozent pro Monat gekürzt werden.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibung werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der annualisierte Brutto-Zubau mit etwa  2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt.

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Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken leicht im Mai 2017

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 02.05.2017

Homann: „Zubau von Photovoltaik-Anlagen unterhalb des Ausbaupfads“

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen leicht gekürzt werden, die im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017 in Betrieb genommen werden. So sinkt zum Beispiel die Förderung für die kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp in der festen Einspeisevergütung zum 1. Mai 2017 von derzeit 12,30 ct/kWh auf nunmehr 12,27 ct/kWh.

Zubau im Vergleich zum vorhergehenden Bezugszeitraum leicht angestiegen

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2.149 Megawatt knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2.500 Megawatt.

Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten Oktober 2016 bis März 2017 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen und Korrekturen von Anlagendaten enthalten.

Höhe der Förderung orientiert sich am Zubau der letzten 6 Monate

Bewegt sich der Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Brutto-Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.

Der Brutto-Zubau setzt sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

Die Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht.

Quelle und weitere Informationen unter    www.bundesnetzagentur.de

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Fördersätze für Solaranlagen in der Festvergütung bleiben bis zum 30. April 2017 unverändert

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.01.2017

Homann: „Hoher Zubau vor den ersten Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 Kilowatt stabil bleiben.

Im Dezember 2016 sind deutlich mehr Anlage in Betrieb genommen worden als in den Vormonaten. Angemeldet worden sind vor allem Anlagen, deren Vergütung seit Januar 2017 in Ausschreibungen ermittelt wird„, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Ohne diesen starken Monat wären die Vergütungssätze aller Wahrscheinlichkeit nach angehoben worden.“

Die Fördersätze gelten für Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis zum 30. April 2017 in Betrieb genommen werden. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr abgesenkt.

Hoher Zubau im Dezember 2016

Im Dezember 2016 war die neu installierte Leistung mit 441 Megawatt mehr als doppelt so hoch als in den Vormonaten. Seit dem Inkrafttreten des EEG 2017 zum 1. Januar 2017 müssen Solaranlagen, die eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt haben, sich an den Ausschreibungen beteiligen. Dies hat den üblichen Vorzieheffekt deutlich verstärkt, der vor Gesetzesänderungen oder Degressionsstufen stets auftritt. Von rund 441 Megawatt neu installierter Leistung im Dezember entfallen gut 316 Megawatt auf Solaranlagen, die mit der Änderung der Gesetzeslage ausschreibungspflichtig geworden wären.

Förderung orientiert sich an Zubau der letzten sechs Monate

Die Fördersätze für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 Kilowatt werden weiterhin gesetzlich festgelegt und monatlich angepasst. Hierbei ist nicht mehr der Zubau der letzten zwölf Monate entscheidend, sondern der Zubau des letzten halben Jahres, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Von Juli bis Dezember 2016 wurden knapp 1.013 Megawatt zugebaut. Damit liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Zubau mit 2015 Megawatt weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2.500 Megawatt.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden. Die aktualisierten Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht. Die Höhe der anzulegenden Werte für Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen, die sich nicht an Ausschreibungen teilnehmen, werden diesen Monat nicht angepasst.

EEG-Fördersätze für PV-Anlagen ab 1.01.2019

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht grundsätzlich quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die der Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Fördersätze für PV-Anlagen dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.

Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.

 

Anzulegende Werte für Solaranlagen in Cent/kWh bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018:

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Die Förderungen ab 1. Februar 2021 werden wieder anhand des Zubaus berechnet und danach veröffentlicht.

Quelle und weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen  sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen in der Festvergütung bleiben im 4. Quartal 2016 stabil

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.09.2016

Franke: „Zubau von Photovoltaik-Anlagen unterhalb des Zubaukorridors

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden, stabil bleiben.

Der Zubau liegt unverändert unter dem gesetzlichen Zubaukorridor. Daher bleiben die Fördersätze für Photovoltaik stabil„, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Nicht betroffen hiervon ist die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Die Förderhöhe für diese Photovoltaik-Anlagen wird seit Mitte 2015 über Ausschreibung ermittelt. Die sich auf dieser Grundlage wettbewerblich ermittelten Fördersätze sind von Runde zu Runde kontinuierlich gesunken. Die in der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 ermittelten Fördersätze betrugen durchschnittlich 9,17 ct/kWh; innerhalb von 15 Monaten sind sie auf einen Durchschnittswert von 7,25 ct/kWh in der fünften Runde im August dieses Jahres gesunken. Das zeigt, dass die hohe Wettbewerbsintensität in den Ausschreibungsrunden zu sinkenden Preisen geführt hat.

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Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden im 3. Quartal 2016 nicht gekürzt

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt werden.

Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.366 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr abgesenkt.

Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.

Die Zubauzahlen setzen sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten Juni 2015 bis Mai 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

Die aktualisierten Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht. Die Werte der finanziellen Förderungen der Technologien Windenergie an Land und Biomasse wurden im letzten Monat angepasst.

Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden im 2. Quartal 2016 nicht abgesenkt

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.03.2016

Der Zubau liegt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt werden.

Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.367 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate.

Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.

Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten März 2015 bis Februar 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

Die aktualisierten Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht.

Die Werte der finanziellen Förderungen der Technologien Windenergie an Land und Biomasse wurden in diesem Monat nicht erneut angepasst.

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