EEG-Umlage 2021 beträgt 6,500 ct/kWh

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.10.2020

Umlage sinkt im Jahr 2021

Bonn. Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,500 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Im Jahr 2020 lag die Umlage bei 6,756 ct/kWh.

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Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 08.10.2020

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht.

„Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

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Datenbank der Energiewende startet

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.01.2019

Präsident Homann: Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht

Heute startet die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“. Es soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen.

„Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und gebündelt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Energiewende.“

Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.

„Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden“, ergänzt Homann.

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EEG-Umlage 2018 beträgt 6,79 ct/kWh

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Hoher Kontostand und steigende Börsenpreise führen trotz fortlaufendem Zubau von EEG-Anlagen zu einer leichten Senkung der EEG-Umlage

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 16.10.2017

Im Jahr 2018 beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stromeinspeisung 6,792 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2017 lag die Umlage bei 6,88 ct/kWh.

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EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,88 ct/kWh

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 14.10.2016

Gestiegene EEG-Umlage wird vielfach durch niedrigere Börsenstrompreise ausgeglichen

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem EEG vergüteten Stromeinspeisung 6,88 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2016 lag die Umlage bei 6,354 ct/kWh. Der Anstieg der Umlage für 2017 um 8,3 Prozent lässt sich insbesondere durch den Zubau Erneuerbarer Energien und den weiteren Rückgang der Großhandelsstrompreise erklären.

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