Di­gi­ta­li­sie­rung im Ener­gie­sek­tor – der Treiber der Energiewende

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.11.2021

Bonn. Die Energiewende ist in vollem Gange. Damit sie erfolgreich weiter voranschreiten kann, ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien und ein gezielter Netzausbau wichtig. Und noch etwas ist von großer Bedeutung: Die Digitalisierung der Netze. Um sie zu unterstützen, trat im September 2016 das Gesetz zur Digitalisie­rung der Energiewende (GDEW) in Kraft. Es sieht den Einsatz intelligenter Messsysteme je nach Jahresverbrauch der Kundinnen und Kunden vor. Damit ermöglicht es mehr Transparenz und Effizienz als bisher.

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Umlage sinkt im Jahr 2022 auf 10 Jahres-Tief

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.10.2021

Umlage sinkt im Jahr 2022 auf 10 Jahres-Tief

Bonn. Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.

Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh)

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Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 08.10.2020

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht.

„Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

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Ein Universalmessgerät für das EEG-Gesetz

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Das Energiemessgerät UMG 96-PA von Janitza bietet vier Funktionen in einem Gerät: Energiemanagement, Power Quality Monitoring, RCM-Überwachung und in einer neuen Variante auch MID. Ein weiteres Highlight: Das UMG 96-PA lässt sich durch Module erweitern.

Lahnau. Im Rahmen der europäischen Bemühungen um Harmonisierung hat die Richtlinie 2004/22/EG ältere Einzelrichtlinien ersetzt. Sie ist auch als Messgeräterichtlinie oder kurz MID (Measuring Instruments Directive) bekannt. Bereits Ende 2018 präsentierte Janitza die MID-konforme Variante UMG 96-PA-MID. Für den Anwender bringt sie einige Vorteile mit sich. So gewährleistet eine zertifizierte und manipulationssichere Messung gemäß MID die rechtssichere Verrechnung und Energieerfassung nach Vorgaben des EEG-Gesetz sowie des StromStG.

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EEG-Umlage 2020 beträgt 6,756 ct/kWh

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.10.2019

EEG-Umlage auf Niveau der Jahre 2017-2018

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüteten Stroms 6,756 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2019 lag die Umlage bei 6,405 ct/kWh.

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Datenbank der Energiewende startet

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.01.2019

Präsident Homann: Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht

Heute startet die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“. Es soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen.

„Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und gebündelt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Energiewende.“

Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.

„Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden“, ergänzt Homann.

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EEG-Umlage sinkt im Jahr 2019 auf 6,405 ct/kWh

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.10.2018

EEG-Umlage sinkt zum zweiten Mal in Folge bei einem gleichzeitig fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,405 ct/kWh. Sie sinkt damit um knapp 6 Prozent. Bereits seit 2014 liegt die EEG-Umlage auf einem stabilen Niveau, obwohl die EEG gefördert Strommenge in dieser Zeit um 50 % gestiegen ist.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen festgelegt und bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Aktuell liegt die Umlage bei 6,792 ct/kWh.

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