EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,88 ct/kWh

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 14.10.2016

Gestiegene EEG-Umlage wird vielfach durch niedrigere Börsenstrompreise ausgeglichen

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem EEG vergüteten Stromeinspeisung 6,88 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2016 lag die Umlage bei 6,354 ct/kWh. Der Anstieg der Umlage für 2017 um 8,3 Prozent lässt sich insbesondere durch den Zubau Erneuerbarer Energien und den weiteren Rückgang der Großhandelsstrompreise erklären.

EEG-Umlage 2017

Für das Jahr 2017 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren Anlagen in Höhe von 5.300 MW. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien auf 187 TWh, was damit bereits über einem Drittel der für 2017 erwarteten deutschen Stromnachfrage entspricht.

Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2017 einen Gesamtvergütungsanspruch von Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 29,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.

Für den Fall unerwartet hoher Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte (z.B. aufgrund eines besonders sonnenreichen Jahres) und der natürlichen Saisonalität des Kontostandverlaufs enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve als Absicherung gegen mögliche Liquiditätsrisiken und negative Kontostände. Im Vergleich zum Vorjahr wurde sie durch die Übertragungsnetzbetreiber von 10 auf 6 Prozent abgesenkt, was den anhaltend hohen Kontoständen der letzten Jahre angemessen Rechnung trägt.

Anstieg der Umlage wurde zum Teil durch gesunkene Börsenstrompreise ausgelöst

Der Zubau der erneuerbaren Stromerzeugung geht in der Tendenz mit fallenden Großhandelsstrompreisen einher. Diese Preissenkung reduziert die Erlöse aus der Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber und die Direktvermarkter für den Erneuerbaren Strom. Dies wirkt sich zwar steigernd auf die EEG-Umlage aus, gleichzeitig sinken aber die Beschaffungskosten für Stromanbieter, was im Strompreis die zuletzt gestiegene EEG-Umlage ausgleicht. Seit 2013 entwickelt sich auch der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden relativ stabil. Er betrug laut Erhebungen der Bundesnetzagentur 2013 noch 29,24 ct/kWh und liegt drei Jahre später 2016 nur zwei Prozent höher bei
29,80 ct/kWh (2014: 29,53 ct/kWh, 2015: 29,11 ct/kWh).

Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern, weiterhin aktiv von den Möglichkeiten des wettbewerblichen deutschen Strommarktes Gebrauch zu machen. Wettbewerbsdruck sorgt dafür, dass sie von sinkenden Großhandelspreisen profitieren. Zuletzt haben immer noch über 30 Prozent der Kunden die vergleichsweise hohen Preise der Grundversorgung bezahlt. Stromkunden können oft Geld sparen, wenn sie ihren Stromanbieter wechseln und dafür sorgen, dass die fallenden Börsenstrompreise schneller an sie weitergegeben werden.

Die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur) sowie Aufsichtsstelle für Vertrauensdiensteanbieter i.S. der Verordnung EU 910/2014 (eIDAS -Verordnung). Zudem ist die Bundesnetzagentur verantwortlich für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes.

Quelle und weitere Informationen  zur Bundesnetzagentur und deren Aufgaben sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de zu finden.

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