EEG-Umlage 2021 beträgt 6,500 ct/kWh
Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15.10.2020
Umlage sinkt im Jahr 2021
Bonn. Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,500 ct/kWh.
Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Im Jahr 2020 lag die Umlage bei 6,756 ct/kWh.
Corona-Konjunkturpaket verhindert Anstieg der Umlage
Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr durch das Corona-Konjunkturpaket begrenzt. Der hieraus gewährte Bundeszuschuss verhindert einen im Vergleich zum Vorjahr starken Anstieg der Umlage, der sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ergeben hätte.
Die Corona-Pandemie hat erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf ausgelöst, weil sowohl die Einnahmen aus der Umlage 2020 in Folge des gesunkenen Stromverbrauchs als auch die Einnahmen aus dem Verkauf des aus erneuerbaren Energieträgern produzierten Stroms an der Börse durch den sinkenden Großhandelspreis zurückgingen. Beides zusammen führte im Jahr 2020 zu einem Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das 2021 ausgeglichen werden muss.
Auch im kommenden Jahr wird mit Einnahmeausfällen aus einer reduzierten Stromnachfrage und geringeren Stromgroßhandelspreisen gerechnet. Die Übertragungsnetzbetreiber haben versucht, dies bei den Einnahmeschätzungen für 2021 zu berücksichtigen.
Erwarteter Zubau 2021 allein durch Solaranlagen getrieben
Für das Jahr 2021 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Nettozubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 5,1 GW. Dieser wird durch den weiter erstarkenden Solarzubau getrieben. Der Zubau der Windenergie bleibt wie in den Vorjahren hinter den Zielen zurück.
Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien beträgt 228 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2021 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 34,0 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 26,8 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.
Liquiditätsreserve erhöht
Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B. aufgrund eines stark sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken dient, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden erneuerbaren Erzeugung resultieren.
Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf zehn Prozent erhöht. Dies bildet erhöhte Risiken aus der Schätzung der Stromnachfrage und der Entwicklung der Strompreise ab, die sich aus dem unsicheren weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ergeben.
Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Aktuelle Informationen zur Entwicklung des Strompreises für Haushaltskunden finden Sie hier www.bundesnetzagentur.de/energie-rechnungen#FAQ402188.
Die Bundesnetzagentur
Quelle und weitere Informationen zur Bundesnetzagentur und deren Aufgaben sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de zu finden.