Datenbank der Energiewende startet
Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.01.2019
Präsident Homann: Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht
Heute startet die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“. Es soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen.
„Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und gebündelt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Energiewende.“
Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.
„Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden“, ergänzt Homann.
Wer muss sich registrieren?
Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.
Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.
Pflichten und Fristen
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals.
Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vorgegebenen Fristen beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.
Welche Informationen müssen angegeben werden?
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Kontakt und Hilfe
Unter www.marktstammdatenregister.de kann das Register heute Nachmittag genutzt werden. Für Fragen steht eine Hotline unter 0228/14-3333 und über das Webportal ein Kontaktformular zur Verfügung.
Weitere Daten und Fakten zum Marktstammdatenregister finden Sie zusammengefasst in einem Factsheet unter: www.bundesnetzagentur.de/mastr
Die Bundesnetzagentur
Quelle und weitere Informationen zur Bundesnetzagentur und deren Aufgaben sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de zu finden.