Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibungen nach dem EEG 2017

Autor: solarstrombauer (Helmut Thomas)

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 12.12.2016

Homann: „Wir berücksichtigen Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen“

Die Bundesnetzagentur hat heute die erste Ausschreibung für Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW nach dem EEG 2017 bekannt gegeben

Mit dem ersten Ausschreibungsverfahren nach dem EEG 2017 wird die wettbewerbliche Bestimmung der Höhe der Zahlungen weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Pilotphase der bisherigen Freiflächenausschreibungen ist erfolgreich verlaufen„, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Unsere Erfahrungen sind in den Gesetzgebungsprozess zum EEG 2017 eingeflossen und haben zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt.

Zahlungen nach dem EEG 2017

Die Zahlungshöhe für erneuerbaren Strom werden nach dem EEG 2017 für größere Anlagen grundsätzlich nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern wettbewerblich ermittelt. Ziel dieses bei PV-Freiflächenanlagen erprobten Mechanismus ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden.

Die heute bekanntgegebene Ausschreibungsrunde bezieht sich auf alle Solaranlagen mit einer installierten Leistung über 750 kW. Nach den neuen Regeln können sich an den Ausschreibungen im nächsten Jahr neben Projekten für PV-Freiflächenanlagen auch Projekte auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen bewerben, sofern sie eine installierte Leistung von mehr als 750 kW haben.

Anwendung des Gebotspreisverfahrens

Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 1. Februar 2017 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht.

Leichte Änderungen hat es bezüglich der zu hinterlegenden Sicherheiten gegeben. Bieter sollten sich daher mit den neuen Regularien befassen.

Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen17-1 veröffentlicht. Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren sind an ee-ausschreibungen@bnetza.de zu richten.

Ausschreibungen zur Er­mitt­lung der fi­nan­zi­el­len För­de­rung von So­lar­an­la­gen

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Solaranlagen durch.

Ab dem 1. Januar 2017 ist die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Solaranlagen ab einer Größe von 750 kWp nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich. In den Ausschreibungen wird die Höhe der Zahlungsansprüche ermittelt.

Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 750 kWp oder weniger sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Bestimmungen des EEG2017 gefördert werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden Sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2017): Insbesondere sind die §§ 28 bis 35a und 37 bis 38b EEG2017 einschlägig.

Für Zuschläge, die in den Jahren 2015 und 2016 nach den Regeln der Freiflächenanlagenausschreibungsverordnung (FFAV) erteilt worden sind, richtet sich die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung weiterhin nach dieser Verordnung. Informationen zu diesen Voraussetzungen finden Sie hier.

 

Die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen fördert in den regulierten Sektoren einen wirksamen Wettbewerb und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur) sowie Aufsichtsstelle für Vertrauensdiensteanbieter i.S. der Verordnung EU 910/2014 (eIDAS -Verordnung). Zudem ist die Bundesnetzagentur verantwortlich für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes.

Quelle und weitere Informationen  zur Bundesnetzagentur und deren Aufgaben sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de zu finden.

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